Am 25.05.2018 ist in Deutschland die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit weitreichenden Folgen für Unternehmen, Selbstständige und Vereine in Kraft getreten. Aber was bedeutet nun eigentlich DSGVO-konform?

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Hintergrund der DSGVO

Die DSGVO ist in der Folge zur General Data Protection Regulation (GDPR) der Europäischen Union eingeführt worden. Ihr Ziel ist es, einen einheitlichen Datenschutz innerhalb der EU zu schaffen und personenbezogene Daten umfangreicher vor unerlaubter Speicherung und Missbrauch im Internet zu schützen. Im weitesten Sinne kann somit festgestellt werden, dass der Datenschutz in Deutschland neben seinen impliziten gesetzlichen Verankerungen in den Artikeln 1 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes nun noch eine weitere essenzielle Säule verliehen bekommen hat. Die Rechte der Besucher und Besucherinnen von Webseiten werden maßgeblich gestärkt.

Welche Änderungen müssen Unternehmen beachten?

Mit der Einführung der DSGVO ist das Sammeln und Speichern von personenbezogenen Daten, wie beispielsweise dem Namen, der IP-Adresse oder Vermögensauskünften, ohne eine ausdrückliche Erlaubnis der Betroffenen verboten. Im Zuge der Einwilligung von Personen zum Speichern ihrer Daten gilt es zu beachten, dass diese Einverständniserklärung jederzeit nachweisbar ist. Zudem sind Unternehmen dazu verpflichtet, den Betroffenen umfängliche Auskünfte darüber zu gewähren, welche Daten gesammelt werden und wofür diese verwendet werden. Auch muss die Möglichkeit von Einschränkungen der Datenverarbeitung durch einzelne Personen möglich sein. Zudem dürfen die erhobenen Daten ausschließlich für den angegebenen Zweck verwendet werden. Hat ein Kunde bzw. eine Kundin beispielsweise ihre Email-Adresse für den Erhalt eines Newsletters angegeben, darf diese auch nur ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden. Jede andere Nutzung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der betroffenen Person. Von besonderer Bedeutung dürfte das „Recht auf Vergessenwerden“ sein, welches es den Kunden und Kundinnen erlaubt, ohne Angabe von Gründen, die vollständige Löschung ihrer gespeicherten Daten zu verlangen. Kommen Unternehmen dieser Aufforderung nicht nach, drohen hohe Geldstrafen.

Problematisch wird das Thema vor allem im Bereich der Online-Werbung, da diese in den letzten Jahren nahezu ausschließlich auf Cookies und User-Profilen basierte. Noch berufen sich die großen Onlinevermarkter auf das sogenannte „berechtigte Interesse“, ein Überbleibsel aus dem Telemediengesetz, was strenggenommen aber von der DSGVO ausgehebelt wurde. Mangels einer klaren Rechtssprechung bewegt sich der Online-Werbemarkt hier einfach noch in einer Grauzone, die sich vermutlich erst mit der 2019 anstehenden ePrivacy-Verordnung auflöst.

Wie wäre es mit einer DSGVO-konformen Alternative für Ihre Onlinebanner?

Die neue Datenschutzgrundverordnung hebt den Datenschutz auf eine neue Ebene. Vielleicht ist gerade jetzt der richtige Zeitpunkt, um auch Ihre Marktanalysen und Marketingstrategien auf eine völlig neue Stufe zu heben. Verabschieden Sie sich von Big Data und dem Sammeln von schier unendlichen Datenmengen. Lösungen wie Smart Relevance Advertising beispielsweise ermöglichen Ihnen unter Einsatz von Cognitive Computing, ganz ohne das Erheben von personenbezogenen Daten, die richtige Zielgruppe für Ihre Produkte und Dienstleistungen zu erreichen.